Gestern, am 21.Juni 2013, ist der neue Paragraf 1 Absatz 3 des Straßenverkehrsgesetzes in Kraft getreten: Der Deutsche Bundestag beschloss, dass für alle Zweiräder mit einer elektrischen Tretunterstützung bis 25 km/h die verkehrsrechtlichen Vorschriften für Fahrräder gelten. Bisher war es nicht sicher, ob Elektrofahrräder, die bis zu einer Geschwindigkeit von 6 Kilometern pro Stunde ohne Treten beschleunigt werden konnten, den Fahrrädern rechtlich gleichgestellt sind. Diese Zeiten sind nun vorbei – Elektroräder mit Anfahrhilfe sind jetzt offiziell Pedelecs und somit normale Fahrräder.
Der ADFC begrüßt die Ergänzung zum Straßenverkehrsgesetz
Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club begrüßt diese Entscheidung. Roland Huhn, der Rechtsreferent des ADFC, sagte dazu, dass der ADFC immer die Ansicht vertreten hat, dass Pedelecs mit Anfahrhilfe Fahrräder seien. Aufgrund der Entscheidung des Deutschen Bundestages würden somit Beschränkungen wie das Mindestalter von 15 Jahren oder eine verpflichtende Mofa-Prüfbescheinigung sowie eine offizielle Fahrerlaubnis entfallen. Ebenso müssten sich Diebstahl- und Haftpflichtversicherungen an dieses neue Gesetz halten, sodass nun Pedelecs mit Anfahrhilfe denselben Versicherungsschutz wie Fahrräder erhalten müssten.
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