50. Verkehrsgerichtstag: Neue Richtlinien für Pedelecs

von Chris am 28. Januar 2012

in Rechtliche Informationen

Verkehrssicherheitsexperten des DVR sprechen zum 50. Deutschen Verkehrsgerichtstag (25.01. – 27.01) , nach intensiver Arbeit des ZIV-Geschäftsführers Siegfried Neuberger, Empfehlungen zu Pedelecs aus.
Elektrofahrräder werden in Deutschland immer beliebter. Knapp 600.000 Pedelecs sollen nach neusten Schätzungen im Jahr 2012 auf deutschen Straßen anzutreffen sein. Jedoch weisen Pedelecs andere fahrdynamische und technische Eigenschaften auf als herkömmliche Fahrräder. Anlässlich des 50. Deutschen Verkehrsgerichtstages wurden nun entscheidende Anpassungen der Rechtslage durch den Deutschen Verkehrssicherheitsrat (DVR) eingebracht. So soll sowohl in  Forschungen auf dem Gebiet der elektrisch motorisierten Fahrräder investiert werden, als auch in die Aufklärungsarbeit für sämtliche Verkehrsteilnehmer. Ebenso soll die Unfallstatistik den Erfordernissen angepasst und getrennt betrachtet werden.

Wie in unserem FAQ erklärt, wird unterschieden zwischen Pedelecs 25 mit einer Motorleistung von maximal 250 Watt, die den Fahrer bis 25 km/h unterstützen, und Pedelecs 45 oder auch S-Pedelec, mit einer Motorleistung von maximal 500 Watt, deren Motorenunterstützung allerdings erst bei 25 km/h abschaltet. Für die sogenannten leistungsstärkeren S-Pedelecs soll von nun an, neben der Versicherungskennzeichenpflicht, auch eine Helmpflicht bestehen. Pedelecs 25 sollen weiterhin als herkömliches Fahrrad klassifiziert sein. Jedoch wird auch hier das Tragen eines Helmes und das Abschließen einer Haftpflichtversicherung empfohlen, da es sich bei dem Pedelec 25 nicht um ein herkömliches Fahrrad handelt. Über spezielle, für Pedelecs geeignete Helme hatten wir bereits berichtet.

Ebenso wurde festgestellt, dass Pedelecs für die Benutzung durch Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren nicht geeignet sind und Anpassungen der Motorenleistung durch die Hersteller technisch stärker eingeschränkt werden sollten. Dies würde auch eine Bewertung und Prüfung der Pedelecs erfordern.

Weiterhin hat sich der DVR für den Ausbau von Radwegen ausgesprochen. Insbesondere in Hinblick darauf, dass Peledecs größer dimensionierte Verkehrswege benötigen um Konflikte mit anderen Verkehrsteilnehmern zu vermeiden. Es soll für ein sicheres Miteinander im Straßenverkehr bei Pedelec-Fahrern ein Bewusstsein für die unterschiedlichen fahrdynamischen Eigenschaften ihrer schwereren und schnelleren Zweiräder geschaffen werden. Andere Verkehrsteilnehmer sollen über die Risiken besser informiert werden.

Hier die Fakten des 50. Deutschen Verkehrsgerichtstages:

  • Pedelecs mit Anfahrhilfe bis 6km/h sollen Fahrräder bleiben
  • Pedelecs nicht für Kinder unter 14 Jahren.
  • Versicherung und Helm sind generell zu empfehlen, aber kein Zwang.
  • S-Pedelecs sollen künftig wie Kleinkrafträder behandelt werden (d.h. inkl. Helmpflicht).
  • Die 250-Watt-Regel soll EU-weit erhalten bleiben.
  • Eine eigene Statistik zu Unfällen soll aufgestellt werden.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Deutschen Verkehrsgerichtstages.

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