Brauche ich für mein Elektrofahrrad einen Führerschein?

Aufgrund einer EU-Richtlinie aus dem Jahr 2002 gilt seit einigen Jahren für alle EU-Länder folgende Regelung: Wenn die Leistung des Elektrofahrrad-Motors 250 Watt nicht übersteigt und man damit höchstens eine Geschwindigkeit von 25km/h erreicht, spricht man von einem Pedelec. Laut der Straßenverkehrsverordnung gilt ein solches Pedelec wie ein normales Fahrrad. Hier besteht also weder Führerschein- noch Versicherungspflicht und man kann in der Regel alle Fahrradwege problemlos mitbenutzen. In der Schweiz braucht man für diese Fahrzeuge ebenfalls keinen Führerschein, hier herrscht allerdings eine Versicherungspflicht.

Wird eine höhere Geschwindigkeit erreicht – was bei Elektrofahrrädern mit unbeschränkter Tretunterstützung der Fall ist – braucht man einen Mofa-Führerschein und eine Versicherung.  Mit einem eingebauten Elektroantrieb erreicht man sogar Geschwindigkeiten von bis zu 45km/h; wobei man hier bereits von Kleinkrafträdern spricht, bei denen Führerschein und Versicherung ebenfalls Pflicht sind. Diese sind gesetzlich mit E-Scootern oder E-Rollern gleichzusetzen.

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